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Ein Fachbuch untersucht die Nichtanwendbarkeit von § 357 StPO auf frühere Mitangeklagte und erläutert zugleich den BGH‑Beschluss vom 09.05.2006 (1 StR 57/06), wobei es neue Perspektiven zu Revisionen nach § 55 Abs. 2 JGG eröffnet.